Mitteilung der Ordnungsverwaltung des Amtes Laage
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
uns ist aufgefallen, dass die Verschmutzung öffentlicher Straßen und Wege durch Hundekot immer wieder für Unmut bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sorgt. Das Amt Laage erinnert daher an die rechtlichen Verpflichtungen, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu entfernen.
Laut § 49 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) ist jede Person verpflichtet, Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen zu vermeiden. Wer diese verursacht, muss für die unverzügliche Beseitigung sorgen. Dies gilt auch für Hundekot, der nicht nur unansehnlich ist, sondern auch gefährlich ist, da er ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer bildet. Kinder könnten damit in Kontakt kommen oder Fußgänger hineintreten und den Schmutz bis in die Wohnung tragen.
Das Liegenlassen von Hundekot stellt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Das Amt Laage appelliert an alle Hundehalter, stets Kotbeutel mitzuführen und die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies trägt nicht nur zu einem sauberen Stadtbild bei, sondern fördert auch ein respektvolles Miteinander in der Gemeinschaft. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich während der Öffnungszeiten kostenfrei Hundekotbeutel im Bürgerbüro der Stadt Laage abholen.
Für weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen steht das Ordnungsamt des Amtes Laage gerne zur Verfügung. Ein sauberer Weg beginnt mit einem kleinen Schritt – packen wir es an!
Ihre Ordnungsverwaltung