-Wichtige Information an alle Grundstückseigentümer-
Ab 2025 treten die neuen Regelungen zur Grundsteuer in Kraft, und viele Grundstückseigentümer fragen sich, wie sie sich vorbereiten müssen.
Eine zentrale Neuerung besteht darin, dass bis zur Zustellung des offiziellen Grundsteuerbescheides des Amtes Laage keine Einzahlungen bzw. Vorauszahlungen/regelmäßige Abschläge zu leisten sind. Dies bedeutet, dass Eigentümer ab dem Jahr 2025 zunächst den neuen Bescheid abwarten müssen.
Der neue Grundsteuerbescheid enthält die neuen Steuerwerte und die fälligen Beträge, die auf der Grundlage des neuen Messbescheides des Finanzamtes ermittelt werden.
Sobald der Bescheid den Grundstückseigentümern vorliegt, wird darin auch der Zahlungszeitraum und die Höhe der Grundsteuer festgelegt.
Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, bitten wir Sie diesen für 2025 zu löschen.